Frau Foltin, nur 30% der Deutschen besitzen ein Testament, bei vielen ist dieses dann auch noch fehlerhaft. Warum raten Sie jedem dazu, dieses Thema frühzeitig und mit professioneller Hilfe anzugehen?
S. Foltin:
Wird keine Verfügung von Todes wegen getroffen, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Doch genau diese wird häufig den Zielen des Kunden nicht gerecht. Oft entstehen dann Streitigkeiten, z.B. durch die Bildung von Erbengemeinschaften oder Liquditätsabflüsse durch Steuern oder Pflichtteilsforderungen. Um den Familienfrieden zu sichern, ist daher eine Beratung äußerst sinnvoll.